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Videoüberwachung im Einzelhandel speziell bei Juwelieren/Bijouterien
Allgemeines:
Videoüberwachung kann keine Tat verhindern, aber gute Videotechnik kann Bilder der Täter liefern, die zu einer Identifizierung führen!
Leider haben noch sehr viele Schmuck- und Uhrengeschäfte keine oder aber ungenügende Videoüberwachungstechnik installiert. Eine Technik die nur ein geschulter und herbeigerufener Techniker im Schadensfall bedienen kann oder die Bilder liefert, auf denen Täter nicht identifiziert werden können, ist das investierte Geld nicht wert!
Der Juwelier-Warndienst beschäftigt sich seit Jahren mit dem Bereich gute bzw. optimale Videotechnik für Juweliere. Dieses Thema ist nicht so einfach, wie man vielleicht denken könnte. Kamera ist nicht gleich Kamera, Rekorder ist nicht gleich Rekorder, auch wenn diese scheinbar gleich sind. Die wichtigen und entscheidenden Unterschiede liegen in den technischen Daten versteckt!
Kameras und Rekorder wurden uns von Herstellern zur Prüfung geschickt und in den alltäglichen Situationen bei einem Juwelier getestet.
Aktuelle Technik:
Digitale Rekorder und Netzwerk-Megapixel-Kameras sind die aktuell richtige Wahl. Aber auch hierbei ist nicht alles Gold was glänzt! Ein guter Rekorder zeichnet auch die Megapixelbilder der angeschlossenen Kameras in voller Auflösung auf und dies noch mit einer hohen Bildrate. Dabei muss der Rekorder auch jederzeit von jedem bedienbar sein. Muss erst ein Techniker kommen, vergeht meist viel Zeit und es entstehen zusätzlich hohe Kosten!
Bei Megapixel-Kameras gibt es ebenfalls große Unterschiede, die nicht nur in der Menge der Pixel liegen. Megapixel-Kameras sind nicht für alle Überwachungszwecke die beste Wahl, gerade in Bereichen mit Gegenlicht gibt es wesentlich bessere analoge/digitale Kameras mit einer D1-Auflösung (Pixim-Chip*).
Unsere Empfehlung:
Ein digitaler Hybrid-Rekorder (digitale und analoge Eingänge) mit einer oder mehreren Megapixel-Kameras für die Raumüberwachung und einer analogen gegenlichtfähigen Kamera (PIXIM-Chip*), die direkt auf die Eingangstür gerichtet ist. Solch ein Hybrid-Rekorder kann auch erst einmal mit bereits vorhanden (alten) analogen Kameras betrieben werden.
Digitale Rekorder verfügen meist über eine große Aufzeichnungskapazität und sind Netzwerkfähig. Mit ihnen können im Schadensfall oder bei verdächtigen Personen Bilder oder Videosequenzen sofort auf einen USB-Stick gespeichert, auf CDs gebrannt oder per Mail versendet werden. Zusätzlich gibt es meist auch die Möglichkeit aus der Ferne via Internet (passwortgeschützt) auf den Rekorder zuzugreifen, um aus der Ferne (von zu Hause oder durch den Wachdienst) sofort reagieren zu können.
Wir empfehlen keine Auflösungen unterhalb von 4CIF oder 704 x 576 für kleine Flächen (Eingangstür) zu verwenden bzw. aufzuzeichnen, da hierbei die Identifizierung einer Person nicht möglich ist. Für größere Flächen bzw. eine Raumüberwachung sollte eine HD-Auflösung gewählt und aufgezeichnet werden!
Unterschiede in der Auflösung / Bedeutung der Abkürzungen:
QCIF 176 x 144 Pixel 0,03 Megapixel
CIF 352 x 288 Pixel 0,10 Megapixel
VGA 640 x 480 Pixel 0,30 Megapixel
4CIF 704 x 576 Pixel 0,40 Megapixel
D1 720 x 576 Pixel 0,41 Megapixel
PAL 768 x 576 Pixel 0,44 Megapixel
HD720 1080 x 720 Pixel 0,78 Megapixel
HD1080 1920 x 1080 Pixel 2,00 Megapixel
HDE Handelsverband Deutschland e.V., 11.05.2011: Offene Videoüberwachungs schützt Mitarbeiter
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